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BVerwG, 17.10.1985 - 1 B 118.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts - Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.1985 - 1 S 84/85
- BVerwG, 17.10.1985 - 1 B 118.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 1 B 118.85
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist demnach nur dargetan, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 47, 182 [187 f.]).